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Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Teilnahme an Schwimm-/ Sportkursen

Stand 18.08.2022

§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Bäder und Freizeit GmbH (im Folgenden „Anbieter“) und dem Teilnehmer für die Belegung von Schwimm- oder Sportkursangeboten (im folgenden „Kurs“).
(2) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Alle künftigen Änderungen zu dem Vertrag sind in Textform niederzulegen, dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel.

§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt mit der Bäder und Freizeit GmbH, Lucas-Cranach-Straße 22, 06886 Lutherstadt Wittenberg zustande.
(2) Der Vertrag kommt durch persönlichen Abschluss, durch Fernkommunikationsmittel oder auf der Website des Anbieters zustande.
(3) Bei einem Vertragsabschluss auf der Website gibt der Teilnehmer ein bindendes Vertragsangebot mit Betätigen des Anmelde-Buttons auf der Website, bei der er vorher den AGBs und der Widerrufsbelehrung zustimmt, ab. Der Vertrag kommt durch die verbindliche Bestätigungsmail des Anbieters zustande.
(4) Die Vertragssprache ist deutsch.

§ 3 Zahlung/Verzug
(1) Soweit nicht ein anderes vereinbart ist, verstehen sich alle Preise inklusive Mehrwertsteuer.
(2) Die Zahlung des Teilnehmers ist fünf Tage ab der verbindlichen Bestätigung seitens des Anbieters bezüglich der Kursteilnahme und vor Kursbeginn zu leisten. Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass er spätestens 14 Tage nach Zugang dieser in Verzug gerät.
(3) Dem Teilnehmer steht die aufgeführte Zahlungsmethode zur Verfügung: Überweisung. Diese erfolgt nach Erhalt der verbindlichen Bestätigung seitens des Anbieters zur Kursteilnahme (Eingangstag der E-Mail) (4) Der Anbieter ist berechtigt, vor Durchführung des Kurses die Entrichtung der Kursgebühr durch den Teilnehmer zu überprüfen und sich gegebenenfalls einen Nachweis über die erfolgreiche Zahlung an den Anbieter vorlegen zu lassen. Sofern der Teilnehmer diesen Nachweis nicht erbringt, kann der Anbieter die Kursgebühr am Veranstaltungsort vom Teilnehmer in bar einfordern (eine eventuelle Doppelzahlung wird selbst verständlich erstattet) oder bei Nichtzahlung dem Teilnehmer die Teilnahme an dem Kurs verweigern.

§ 4 Kursinhalt und -ort
(1) Kursinhalt und -ort orientiert sich an den Angaben des Anbieters auf deren Unternehmenswebsite.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf des Kurses aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Kursinhaltes besteht, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Kursinhaltes eintritt und die Änderung für den Teilnehmer zumutbar ist.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, Ort und Zeit des angekündigten Kurses zu ändern, sofern die Änderung dem Teilnehmer rechtzeitig mitgeteilt und für diesen zumutbar ist.

§ 5 Ablauf der Kurse/Ausschluss des Teilnehmers
(1) Der Anbieter hat in den Kurs-Räumlichkeiten das Hausrecht. Den Anweisungen von ihm oder seinen Mitarbeitern ist durch den Teilnehmer Folge zu leisten. Ergänzend gelten die Haus- und Badeordnung für die Schwimmhalle Wittenberg sowie gegebenenfalls weitere von dem Anbieter erlassene Vorschriften.
(2) Der Anbieter kann den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an dem Kurs ausschließen, wenn der Teilnehmer gegen die Verpflichtungen aus diesem Paragrafen schuldhaft verstößt. Bei groben Verstößen kann dies auch ohne vorherige Androhung erfolgen.
(3) Wird der Teilnehmer von dem Anbieter ausgeschlossen, so ist er verpflichtet, dem Anbieter den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Insbesondere hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf ganze oder teilweise Erstattung der von ihm gezahlten Kursgebühren.

§ 6 Widerruf
Verbraucher haben ein Widerrufsrecht, außer bei digitalen Inhalten, wenn der Verbraucher die sofortige Erbringung der Leistung durch den Anbieter gefordert und der Anbieter den Verbraucher auf das Erlöschen des Widerrufsrechts hingewiesen hat.

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Name, Adresse, E-Mail und Telefon) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
– Bestellt am (*)/erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
(*) Unzutreffendes streichen.

§ 7 Ausfall des Kurses
(1) Der Anbieter ist berechtigt, die Durchführung des Kurses abzusagen, sofern bei ihm oder einem dritten, von dem Anbieter eingeschalteten Leistungserbringer, wie insbesondere dem Kursleiter oder der Veranstaltungslokalität, eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, gesetzlicher Anordnung zur Schließung der Veranstaltungslokalität, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die den Anbieter ohne eigenes Verschulden daran hindert, den Kurs zum vereinbarten Termin abzuhalten.
(2) Der Anbieter ist verpflichtet, eine eventuelle Absage dem Teilnehmer möglichst zeitnah mitzuteilen.
(3) Im Falle einer Absage nach Absatz 1 steht dem Teilnehmer kein Anspruch auf Schadensersatz zu.
(4) Im Falle einer Absage wird der Anbieter dem Teilnehmer gegebenenfalls einen Ersatztermin anbieten. Kommt hierüber keine Einigung zu Stande, wird der Anbieter dem Teilnehmer bereits gezahlte Kursentgelte erstatten.

§ 8 Verhinderung des Teilnehmers
(1) Tritt der Teilnehmer von dem Kurs zurück oder verweigert aus anderem Grund die Teilnahme, hat der Teilnehmer die Kursgebühren abzüglich dessen zu entrichten, was der Anbieter an Aufwendungen durch die Nichtteilnahme erspart hat.
(2) Eine weitergehende Erstattung erhält der Teilnehmer, wenn der Kurs trotzdem vollständig ausgebucht wurde, sofern die Mitgliederzahl beschränkt war, oder der Teilnehmer die Voraussetzungen des Abs. 3 erfüllt. Dann wird der Anbieter dem Teilnehmer die bereits gezahlten Kursgebühren abzüglich der für den Teilnehmer angefallenen Kosten erstatten.

§ 9 Haftung des Anbieters
Allgemein / Aufsicht
(1) Die Nutzer benutzen die Schwimmhalle Wittenberg und ihre Einrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, die Schwimmhalle mit ihren sämtlichen Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Eltern obliegt die Aufsichtspflicht für minderjährige Nutzer. Bei Gruppen (zum Beispiel Schulklassen, Vereinen, sonstige Trainingsgruppen u. ä.) obliegt die Aufsichtspflicht dem jeweiligen Gruppenleiter, Lehrer bzw. Trainer. Davon unberührt bleibt die allgemeine Aufsicht des aufsichtsführenden Personals.
Haftung des Betreibers
(2) Der Betreiber haftet nach den gesetzlichen Vorschriften
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
- für Ansprüche aufgrund schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf oder deren Nichterfüllung dazu führen kann, dass die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird. Als wesentliche Vertragspflicht des Betreibers zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Benutzung der Badeeinrichtung, soweit diese nicht aus zwingenden betrieblichen Gründen teilweise gesperrt ist, sowie die Teilnahme an den angebotenen, im Eintrittspreis beinhalteten Veranstaltungen. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise bei Geschäften der hier vorliegenden Art entstehenden Schaden und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schaden beschränkt.
- für Ansprüche, für welche der Betreiber eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat oder gesetzlich bzw. standesrechtlich verpflichtet war, eine solche abzuschließen.
(3) Der Betreiber haftet für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Organpersonen des Betreibers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Betreibers beruhen.
(4) Im Übrigen ist die Haftung des Betreibers ausgeschlossen.
(5) Die Haftung des Betreibers für die von den Nutzern auf den Einstellplätzen der Schwimmhalle abgestellten Fahrzeuge und Fahrräder richtet sich nach § 7 Abs. 2-4
Wertgegenstände
(6) Den Nutzern wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in die Schwimmhalle zu nehmen. Von Seiten des Betreibers werden keinerlei Bewachungen und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur gem. § 7 Abs. 2-4. Dies gilt auch bei Beschädigung der Sachen durch Dritte.
(7) Das Einbringen von Geld oder Wertgegenständen in einen durch den Betreiber zur Verfügung gestellten Garderobenschrank und/oder einem Wertfach begründet keinerlei Pflichten des Betreibers in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Insbesondere werden keine Verwahrpflichten begründet. Es liegt allein in der Verantwortung der Nutzer, bei der Benutzung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches dieses ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel/Datenträger sorgfältig aufzubewahren.
Schlichtung
(8) Der Betreiber ist nicht bereit und verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 9 Datenschutz
(1) Für den Vertrag werden gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO Vertragsdaten erhoben (z.B. Name, Anschrift und Mail-Adresse, ggf. in Anspruch genommene Leistungen und alle anderen elektronisch oder zur Speicherung übermittelten Daten, die für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind), soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertrages erforderlich sind.
(2) Die Vertragsdaten werden an Dritte nur weitergegeben, soweit es (nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, dies dem überwiegenden Interesse an einer effektiven Leistung (gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) entspricht oder eine Einwilligung (nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) oder sonstige gesetzliche Erlaubnis vorliegt. Die Daten werden nicht in ein Land außerhalb der EU weitergegeben, soweit dafür nicht von der EU-Kommission ein vergleichbarer Datenschutz wie in der EU festgestellt ist, eine Einwilligung hierzu vorliegt oder mit dem dritten Anbieter die Standardvertragsklauseln vereinbart wurden.
(3) Betroffene können jederzeit kostenfrei Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Sie können jederzeit Berichtigung unrichtiger Daten verlangen (auch durch Ergänzung) sowie eine Einschränkung ihrer Verarbeitung oder auch die Löschung Ihrer Daten. Dies gilt insbesondere, wenn der Verarbeitungszweck erloschen ist, eine erforderliche Einwilligung widerrufen wurde und keine andere Rechtsgrundlage vorliegt oder die Datenverarbeitung unrechtmäßig ist. Die personenbezogenen Daten werden dann im gesetzlichen Rahmen unverzüglich berichtigt, gesperrt oder gelöscht. Es besteht jederzeit das Recht, eine erteilte Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widerrufen. Dies kann durch eine formlose Mitteilung erfolgen, z.B. per Mail. Der Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis dahin vorgenommenen Datenverarbeitung nicht. Es kann Übertragung der Vertragsdaten in maschinenlesbarer Form verlangt werden. Soweit durch die Datenverarbeitung eine Rechtverletzung befürchtet wird, kann bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde eingereicht werden. (4) Die Daten bleiben grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie es der Zweck der jeweiligen Datenverarbeitung erfordert. Eine weitergehende Speicherung kommt vor allem in Betracht, wenn dies zur Rechtsverfolgung oder aus berechtigten Interessen noch erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht, die Daten noch aufzubewahren (z.B. steuerliche Aufbewahrungsfristen, Verjährungsfrist).


Verantwortlicher Betreiber
Bäder und Freizeit GmbH
Lucas-Cranach-Str. 22
06886 Lutherstadt Wittenberg


Geschäftsführer: Michael Horn


Registergericht: Amtsgericht Stendal
Registernummer: HRB 5045


Telefon: 03491 50624-0
E-Mail: bfw@baden-in-wittenberg.de


Umsatzsteuer-ID:
USt-IdNummer: DE139824393
USt-Nummer: 115/110/00248

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